Das Grundmodul - Aufbau

 

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Schritt I: Basis-Daten

Zu Beginn einer JA-Prüfung sind die mandatsspezifischen Grundlagen zu erfassen sowie das Prüfungsteam festzulegen. Diese Daten werden anschließend automatisch in alle relevanten Folge-Arbeitspapiere übernommen.

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Schritt II: Auftragsannahme

Um einen Auftrag annehmen zu können, muss vorab geprüft werden, ob alle Mitglieder des Prüfungsteams unabhängig sind und ob Hemmnisse, Ablehnungsgründe oder sonstige Ausschlussgründe vorliegen, die einer Auftragsannahme entgegenstehen. Des Weiteren ist vor der Auftragsannahme eine erste Risikoeinschätzung vorzunehmen.

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Schritt III: Planung

In der „Auftragsplanung“ wird das Mengen- und Wertgerüst der anstehenden JA-Prüfung festgelegt.

Mit Hilfe der Arbeitspapiere „KMU-Kriterien/Komplexitätsprüfung IT“ wird geprüft, ob die (Vereinfachungs-)Regelungen des IDW PH 9.100.1 anwendbar sind und somit eine vereinfachte IT-Systemprüfung durchgeführt werden kann.

Die Auflistung „Spezialfälle IDW“ prüft, ob für die konkrete Jahresabschlussprüfung Spezialfragen von Relevanz sind, und wenn ja, wo diese vom IDW bereits abgearbeitet wurden.

In dem Arbeitspapier „Wesentlichkeit, Toleranzwesentlichkeit und Nichtaufgriffsgrenze“ wird ermittelt, ob bei unterlassenen Buchungen die Materiality-Grenze überschritten wurde oder nicht.

Die Checklisten „Beziehungen zu nahe stehende Personen“, „Unregelmäßigkeiten“, „Going Concern“ und „Besonderheiten Erstprüfung“ berücksichtigen die entsprechenden IDW Prüfungsstandards, die pflichtgemäß anzuwenden sind.

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Schritt IV: Prüfung auf GesamtU-Ebene

Hier werden zum einen das „inhärente Risiko“ und zum anderen das „Kontrollrisiko“ auf der Gesamtunternehmensebene ermittelt. Beide Ergebnisse führen dann zum „Fehlerrisiko auf Gesamtunternehmensebene“ entsprechend den Vorgaben des IDW PS 261.

Dieses Resultat hat dann unmittelbaren Einfluss auf die Prüfungsintensität bei den einzelnen Positionen der Prüffeldebene (Skalierung).

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Schritt V: Prüfung auf Prüffeldebene

Die Prüfung auf der Ebene der einzelnen Prüffelder (Bilanz und GuV) bildet den eigentlichen Kern des Prüfprogramms. Insbesondere hier arbeitet wp-soft interaktiv mit dem Anwender zusammen und ermittelt auf der Grundlage seiner Prüfungsfeststellungen zunächst eindeutige Ergebnisse für das inhärente Risiko in der jeweiligen Bilanz- und GuV-Position.

Dies wiederum hat Konsequenzen für die weitere Prüftätigkeit bis hin zu der letztendlichen Entscheidung, ob Einzelfallprüfungen in dem jeweiligen Prüffeld noch erforderlich sind oder nicht. Werden diese programmseitig für notwendig erachtet, gibt wp-soft darüber hinaus vor, welche konkreten Einzelfallprüfungen durchzuführen sind (Skalierung).

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Schritt VI: Sonstige Prüfungshandlungen

Die „restlichen“ Prüfungshandlungen betreffen die Bereiche „Prüfung Anhang“, „Prüfung Lagebericht“, „Ereignisse nach dem Bilanzstichtag“ sowie ggf. § 53 HGrG und Teilnahme an der AR-Sitzung.

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Schritt VII: Auftragsbezogene Qualitätssicherung

Die auftragsbezogene Qualitätssicherung teilt sich in die Bereiche:

- Berichtskritik,

- Abschluss-Memo

- auftragsbegleitende Qualitätssicherung (falls erforderlich) und

- abschließendes Prüfungsurteil.

Mit Hilfe des „Abschluss-Memorandums“ werden am Ende der Prüfung nochmals kontrollierende Fragen zur Auftragsannahme, Prüfungsplanung, Auftragsdurchführung und Berichterstattung gestellt.

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Schritt VIII: Interne Nachschau

Die interne Nachschau ist formal gesehen kein Bestandteil des Auftragsdurchführungsprozesses (vgl. VO 1/2006). Deshalb ist diese Tätigkeit als letzte Position des dann bereits abgeschlossenen Prüfungsauftrags aufgeführt.