Mit der Durchführung der auftragsbezogenen Qualitätssicherung wird die JA-Prüfung auch in formaler Hinsicht beendet.
Die auftragsbezogene Qualitätssicherung teilt sich auf in 2 Bereiche:
Sollte eine auftragsbegleitende Qualitätssicherung erforderlich sein (§ 27d BS), dann wird unter diesem Menüpunkt ein entsprechendes Arbeitspapier zur Verfügung gestellt.