Die „restlichen“ Prüfungshandlungen betreffen die Bereiche „Prüfung Anhang“, „Prüfung Lagebericht“ und „Ereignisse nach dem Bilanzstichtag“.
Mit Hilfe des „Abschluss-Memorandums“ werden am Ende der Prüfung nochmals kontrollierende Fragen zur Auftragsannahme, Prüfungsplanung, Auftragsdurchführung und Berichterstattung gestellt.